VERHALTEN IM STÖRFALL INFORMATIONEN ZUR BIOGASANLAGE EMMERTHAL Naturgas Emmerthal GmbH & Co. KG, ein Tochterunternehmen der BIOGASANLAGE EMMERTHAL Beim Eintreten eines Störfalles wird die Bevölkerung gegebenenfalls über Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder der Polizei informiert. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Ansonsten gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, die auch bei Bränden angeraten werden: • Fenster und Türen geschlossen halten • Abstand von der Anlage halten • Feuerwehr und Rettungskräfte nicht behindern INFORMATIONEN DER ÖFFENTLICHKEIT IM RAHMEN DER STÖRFALLVERORDNUNG
Allgemeine_Liefer-_und_Leistungsbedingungen ALLGEMEINE LIEFER- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN DER WESTFALEN WESER NETZ GMBH §1 Allgemeines 1.1 Lieferungen und Leistungen aller Art (nachfolgend: „Leistungen“), die von der Westfalen Weser Netz GmbH erbracht werden, erfolgen auf Grund dieser allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen verwandter Art mit dem Auftraggeber, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung entgegenstehender oder von
Ihr Weg zur neuen Zählertechnik In den kommenden Jahren werden die bisherigen konventionellen Zähler schrittweise durch moderne digitale Zähler ersetzt. Hintergrund ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das den bundesweiten Austausch aller Zähler bis spätestens 2032 vorsieht. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber führen wir den gesetzlich vorgeschriebenen Zählerwechsel in unserem Netzgebiet durch. Sie werden von uns rechtzeitig über anstehende Termine informiert und erhalten alle wichtigen Informationen zum Ablauf. Auf dieser Seite erfahren Sie, warum der Zählerwechsel erfolgt
Ihren Zählerstand einfach übermitteln Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist Westfalen Weser Netz für den Betrieb Ihres Zählers verantwortlich. In bestimmten Fällen benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand, beispielsweise bei einem Lieferantenwechsel. Darüber hinaus sind wir gesetzlich verpflichtet, den Zählerstand mindestens einmal jährlich zu erfassen. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand fristgerecht mit. Auf dieser Seite finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten zur Übermittlung Ihres Zählerstandes. Online Schnell und jederzeit verfügbar Übermitteln Sie Ihren Zählerstand bequem online
Energiedaten einsehen und nutzen Mit intelligenten Messsystemen können Verbrauchs- und Erzeugungsdaten sicher digital bereitgestellt werden. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Energiedaten in Energiedatenportalen einzusehen oder zusätzliche Dienstleistungen von Energieserviceanbietern zu nutzen. Ob Verbrauchsanalysen, Transparenz über Ihre Energiedaten oder weitere digitale Mehrwertdienste: Die bereitgestellten Messwerte schaffen die Grundlage für zahlreiche Anwendungen rund um Ihre Energieversorgung. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und wie
Preise für den Messstellenbetrieb Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist Westfalen Weser Netz für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Stromzählern sowie modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen verantwortlich. Der Messstellenbetrieb wird als Standardleistung gem. §34 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durchgeführt und es fallen gesetzlich geregelte Entgelte an. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Preisblätter für den Messstellenbetrieb sowie Informationen zur Abrechnung der Messentgelte. Darüber hinaus erfahren Sie, wann eine Abrechnung über Ihren Stromlieferanten
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