W W N 4 55 61 – 2 4. 09 .2 02 5 - 2 01 8- 02 -0 2_ M SV -S tr om _L ie f_ 1. 0 MESSSTELLENVERTRAG STROM VERTRAG ZUR DURCHFÜHRUNG DES MESSSTELLENBETRIEBS VON INTELLIGENTEN MESSSYSTEMEN UND MODERNEN MESSEINRICHTUNGEN DURCH DEN GRUNDZUSTÄNDIGEN MESSSTELLENBETREIBER NACH § 9 ABSATZ 1 NR. 1 UND 2 MESSSTELLENBETRIEBSGESETZ MIT DEM LIEFERANT ALS MESSSTELLENNUTZER Westfalen Weser Netz GmbH | Tegelweg 25 | 33102 Paderborn zwischen Westfalen Weser Netz GmbH in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber Tegelweg 25 33102 Paderborn – nachfolgend „Messstellenbetreiber“ genannt – und (Name und
Technische Mindestanforderungen (TMA) Messeinrichtungen Gas 1 | 8 Technische Mindestanforderungen (TMA) und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität an Messeinrichtungen im Gasnetz der Westfalen Weser Netz GmbH 1. Allgemeines 1.1 Diese Anlage regelt die technischen Mindestanforderungen an Gas‐ Messeinrichtungen, die von Messstellenbetreibern nach § 21 b Abs. 3 EnWG in Ergänzung zum EN 1776 und zu den DVGW Arbeitsblättern insbesondere G 488, G 491, G 492, G 495, G 685 und G 2000 sicherzustellen sind. Diese Richtlinie gilt auch bei der Durchführung von Umbauten und Wartungsarbeiten
Freigabe und Inbetriebnahme von Messeinrichtungen Strom 1 | 2 Freigabe und Inbetriebnahme von Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Westfalen Weser Netz GmbH Bei der Freigabe und Inbetriebsetzung von elektrischen Anlagen sind sämtliche gesetzlichen Vorschriften, Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik in den jeweils gültigen Fassungen, und folgende Vorschriften und Richtlinien, zu beachten: Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DIN (EN)/ VDE Bestimmungen VDEW Richtlinien PTB Richtlinien Anerkannte Regeln der Technik
Freigabe und Inbetriebnahme von Messeinrichtungen Gas 1 | 2 Freigabe und Inbetriebnahme von Messeinrichtungen im Gasnetz der Westfalen Weser Netz GmbH Bei der Freigabe und Inbetriebsetzung von gastechnischen Anlagen sind sämtliche gesetzlichen Vorschriften, Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik in den jeweils gültigen Fassungen, und folgende Vorschriften und Richtlinien, zu beachten: Betriebssicherheitsverordnung ‐ BetrSichV Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) DIN (EN)‐Bestimmungen DVGW Regelwerk, insbesondere TRGI TRF bei Flüssiggasanlagen PTB Vorschriften jeweilige Landesbauordnung
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