Eine Person steckt den Ladestecker in ein Elektroauto an einer Ladesäule.Eine Person steckt den Ladestecker in ein Elektroauto an einer Ladesäule.

Ihr direkter Ladezugang – Einfach, schnell und flexibel

Ob auf Reisen oder im Alltag,  an öffentlichen Ladesäulen von Westfalen Weser gelingt das Laden Ihres Elektrofahrzeugs einfach und komfortabel. Westfalen Weser bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten. Nutzen Sie Girokarte, Bezahlterminal mit Kreditkarte und mobilen Zahlungsdienstleistern, spontanes Ad-hoc-Laden per QR-Code oder die Ladekarte Ihres Fahrstromanbieters. Jede Option ermöglicht schnelles Starten, transparente Abrechnung und ein durchgängig angenehmes Ladeerlebnis, genau abgestimmt auf Ihre individuellen Mobilitätsbedürfnisse.

So einfach geht´s: Laden mit der Girokarte

Eine Person sitzt im geöffneten Kofferraum eines weißen Elektroautos und arbeitet am Laptop, während das Auto lädt.
Mit Giro-e bei Westfalen Weser laden

Laden und zahlen leicht gemacht: Mit Giro-e nutzen Sie Ihre Girokarte, um den Ladevorgang komfortabel an öffentlichen Ladesäulen zu starten und direkt zu bezahlen.

  • Funktioniert mit allen gängigen deutschen Girokarten
  • Bequeme Zahlung per elektronischem Lastschriftverfahren
  • Schneller Start des Ladevorgangs ohne zusätzliche Registrierung

Der Ladetarif wird direkt an der Ladesäule angezeigt. Einfache Nutzung trifft auf vertraute Zahlungsweise, für ein entspanntes Ladeerlebnis unterwegs.

ine Person hält zwei Girokarten an dieLadesäule für ein Elektroauto.
Das Bild zeigt die Bezahlung an einer Ladesäule mit EC Karte direkt an der Ladesäule für einen einfachen und schnellen Ladezugang ohne Registrierung.

Starten Sie den Ladevorgang direkt an der Ladesäule. Die Girokarte dient dabei zur Freischaltung und Bestätigung des gewünschten Tarifs. In folgenden Schritten laden Sie direkt vor Ort:

  1. Girokarte an das RFID-Symbol der Ladesäule halten
  2. Der aktuelle Tarif wird im Display angezeigt
  3. Girokarte erneut vorhalten zur Bestätigung des Tarifs
  4. Der Betrag wird per elektronischem Lastschriftverfahren abgebucht, ein Beleg wird bereitgestellt

Weitere Informationen

Vertragsdetails SEPA-Lastschriftmandat des Betreibers

Zahlungsempfänger: Westfalen Weser Ladeservice GmbH, Tegelweg 25, 33102 Paderborn
Gläubiger-ID: DE86ZZZ00002553595
  IBAN: DE76 4306 0967 1298 6209 00 bei der GLS Bank

Mit erneutem Vorhalten der Girokarte erteilt der Nutzer dem Betreiber ein SEPA-Lastschriftmandat, autorisiert damit den Betreiber, Zahlungen vom genutzten Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen und weist sein Kreditinstitut an, die von dem Betreiber gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen, falls dessen Erhebung unberechtigt war. Es gelten dabei die mit der jeweiligen Bank vereinbarten Bedingungen.
 

Einfach laden und vor Ort am Terminal bezahlen

Flexible und direkte Bezahlung am Terminal

An der Ladesäule mit integriertem Terminal laden Sie Ihr E‑Fahrzeug ganz ohne App oder Vertrag. Alle Konditionen werden Ihnen vor dem Laden klar angezeigt, sodass Sie jederzeit die volle Transparenz behalten. Der Abrechnungsvorgang wird direkt am integrierten Bezahlterminal gestartet. Die Freigabe erfolgt unmittelbar vor Ort und führt Sie in wenigen Schritten zum aktiven Ladevorgang.

Eine Ladesäule mit integriertem Bezahlsystem des Herstellers Technagon
Bild: Das Bild zeigt das Laden am Terminal mit direkter Bezahlung im integrierten Bezahlsystem ohne App oder Vertrag für einen flexiblen Ladezugang. Die Abrechnung erfolgt über Kredit- oder Debitkarte.

Kontaktlos zahlen mit Karte oder Smartphone

Das Terminal unterstützt Kredit- und Debitkarten sowie moderne mobile Bezahlverfahren wie Apple Pay und Google Pay. Halten Sie einfach Ihre Karte oder Ihr mobiles Gerät an das Terminal und bestätigen Sie die Zahlung in wenigen Sekunden. Eine App oder zusätzliche Anmeldung benötigen Sie dafür nicht. So starten Sie Ihren Ladevorgang besonders schnell und bequem im Alltag.

 

Eine Person steht neben einem Elektroauto und nutzt ein Smartphone während das Fahrzeug lädt.
Bild: Das Bild zeigt den modernen Ladezugang für Elektrofahrzeuge mit Bezahlmöglichkeiten direkt am Fahrzeug.

Ihr flexibler Ladezugang für unterwegs

Spontan laden. Direkt bezahlen.
Ad‑hoc‑Laden an öffentlichen Ladesäulen

Öffentliches Laden funktioniert auch ganz ohne Vorbereitung. Ad‑hoc‑Laden bietet Ihnen maximale Freiheit für unterwegs: Einfach anhalten, Ladevorgang starten und digital bezahlen.

  • Direkter Ladezugang ohne vorherige Anmeldung
  • Start per QR Code direkt an der Ladesäule
  • Bequeme digitale Bezahlung per Smartphone

Ad‑hoc-Laden steht für volle Flexibilität auf jeder Fahrt und ermöglicht Ihnen entspanntes Laden genau dann, wenn es passt.

Direkt zur Bezahlung

Eine Person scannt einen QR Code an einer Ladesäule mit einem Smartphone zum Starten des Ladevorgangs.

Verlässlich laden mit der Ladekarte Ihres Fahrstromanbieters

Mit der Ladekarte Ihres Fahrstromanbieters laden Sie Ihr Elektrofahrzeug komfortabel an zahlreichen öffentlichen Säulen, auch an den von Westfalen Weser betriebenen Ladepunkten. Nach dem Abschluss eines Vertrags mit einem Fahrstromanbieter greifen Sie unterwegs einfach und zuverlässig auf zahlreiche Ladepunkte zu. Der Ladevorgang startet kontaktlos per Karte oder alternativ über die App Ihres Anbieters und wird zu den individuell vereinbarten Konditionen abgerechnet. So behalten Sie jederzeit den Überblick und laden entspannt auf Ihren täglichen Wegen und längeren Fahrten.

Vorteile

  • Komfortables Laden mit Ihrer bestehenden Ladekarte Ihres Fahrstromanbieters
  • Übersichtliche Abrechnung zu den bekannten Konditionen Ihres Vertrags
  • Bequemer Zugang zu zahlreichen öffentlichen Ladepunkten

Laden mit Ladekarte

Mit Ihrer persönlichen Ladekarte laden Sie Ihr Elektrofahrzeug einfach und vertraut an öffentlichen Ladesäulen. 

  1. Vertragsabschluss mit einem Ladestromanbieter
  2. Karte vor das Lesegerät der Ladesäule halten. 
  3. Kontaktlose Authentifizierung startet den Ladevorgang

So funktioniert Ihre Abrechnung

Ihre Ladekarte ist mit einem RFID Chip ausgestattet und übermittelt Ihre Nutzerdaten sicher an die Ladesäule. 

  1. Geladener Fahrstrom wird automatisch Ihrem Nutzerkonto zugeordnet
  2. Abrechnung erfolgt gesammelt, meist monatlich
  3. Verlässliche Konditionen Ihres gewählten Anbieters.

Weitere Informationen

Allgemeine Ladevertragsbedingungen – Stand 02.01.2023

1. Leistungen

1.1 Der Ladepunktbetreiber räumt dem Mobilitätskunden den Zugang und die Nutzung an öffentlich zugänglichen Ladepunkten inkl. der Belieferung mit Strom zum Zwecke des Aufladens seines Elektrofahrzeugs ein, nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß mit dem Ladepunkt verbunden hat. Der Vertrag dient der einmaligen Ad-hoc-Belieferung mit Strom.

1.2 Der Kunde ist für die Beladung mittels eines ordnungsgemäßen und für die Beladungskapazität zugelassenen Ladekabels sowie die Überwachung des Ladevorgangs verantwortlich. Jeder Nutzer einer Ladesäule hat das Ladekabel und die Steckvorrichtungen auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Insbesondere dann, wenn Beschädigungen, Knicke, Risse, Blankstellen usw. festgestellt werden, darf das Ladekabel auf keinen Fall verwendet werden. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten. Das Ladekabel muss mindestens mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein.

1.3 Der Kunde kann den Ladevorgang jederzeit beenden. Der Ladevorgang endet mit Entnahme des Ladekabels. Abgerechnet werden jeweils optional ein Startpreis, die bis zum Trennen des Ladekabels vergangene Zeit sowie die Stromabgabemenge.

1.4 Der Ladepunktbetreiber verwendet an den Ladesäulen Strom aus erneuerbaren Energien.

1.5 Wichtiger Hinweis: Gem. Ziff. 5.1 Abs. 5 TAB 2007 (Ausgabe 2011) ist der einphasige Anschluss nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig. Bei der einphasigen Nutzung des Fahrzeugstroms über die vorhandene Netzanschlussverbindung darf die Bemessungsscheinleistung mit maximal 20 A nicht überschritten werden.

2. Anzeige des Messergebnisses und Abrechnung

Das Messergebnis wird dem Kunden nach Ende des Ladevorgangs auf dem Display der Ladesäule angezeigt. Zusätzlich ist ein Abruf der Messwerte per Webzugang zeitnah möglich. Über die Abrechnung des Ladevorgangs erhält der Kunde bei Zahlung über eine Bankkarte einen Nachweis im Verwendungszweck des Umsatzes.

3. Datenschutz

Der Ladepunktbetreiber oder beauftragte Dienstleister verarbeiten die Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung.

4. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Ladepunktbetreibers, sofern der Kunde Kaufmann ist und kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.

5. Leistungsbefreiung bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten

Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, der Ladepunktbetreiber von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt ebenfalls bei technischen Störungen des Ladepunktes sowie bei physischer Nichterreichbarkeit durch temporäre Absperrungen.

6. Haftung

6.1 Der Ladepunktbetreiber haftet in den Fällen der Ziffer 5. nicht. Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen kann der Kunde nur gegen den Netzbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt der Ladepunktbetreiber auf Anfrage mit.

6.2 Die Parteien haften gegenseitig, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung von Personen oder wesentlicher Vertragspflichten handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei beruht. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.

6.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

6.4 Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt. Satz 1 gilt nicht im Rechtsverkehr mit Privatkunden.

6.5 Die Vereinbarungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe beider Parteien sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beider Parteien.

7. Vertragspartner

Ladepunktbetreiber: Westfalen Weser Ladeservice GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Paderborn HRB 16175.

Nutzungshinweise – Stand 02.01.2023

Sie benötigen eine kontaktlose Girokarte Ihrer Bank, zu erkennen an diesem Symbol.

giro-e-icon schwarz

1) Halten Sie Ihre kontaktlose Bankkarte an den RFID-Leser und warten auf die Tarifanzeige.

2) Im Display wird der aktuell gültige Preis angezeigt. Halten Sie jetzt Ihre Bankkarte erneut an den RFID-Leser. Sie bestätigen damit, dass der später errechnete Abrechnungsbetrag per Lastschrift eingezogen werden darf.

3) Stecken Sie Ihr Kabel ein und starten damit den Ladevorgang.

4) Zum Beenden eines Ladevorganges halten Sie Ihre Bankkarte erneut an den RFID-Leser und entriegeln damit das Kabel.

Preis: AC-Normalladesäule
Start Verbrauch Zeit
0,35 € / je Startvorgang 0,55 € / kWh 0,00 € / Std
Preis: DC-Schnellladesäule
Start Verbrauch Zeit
0,35 € / je Startvorgang 0,67 € / kWh 0,00 € / Std