Tabelle Marktgebiete Zuordnung von Marktgebieten im Netz der Westfalen Weser Netz GmbH Stand: 01.10.2026 PLZ Ort Ortsteil Marktgebiet 31855 Aerzen Aerzen THE (H-Gas) 31855 Aerzen Groß Berkel THE (H-Gas) 31855 Aerzen Reher THE (H-Gas) 33184 Altenbeken Altenbeken THE (H-Gas) 33184 Altenbeken Buke THE (H-Gas) 33184 Altenbeken Schwaney THE (H-Gas) 31552 Apelern Apelern THE (H-Gas) 33175 Bad Lippspringe THE (H-Gas) 33175 Bad Lippspringe Bad Lippspringe THE (H-Gas) 31542 Bad Nenndorf Bad Nenndorf THE (H-Gas) 31542 Bad Nenndorf Horsten THE (H-Gas) 31542 Bad Nenndorf Riepen THE (H-Gas) 31542 Bad Nenndorf
Lastgänge und Berechnungen - HLZF.xlsm Hochlast-Zeitfenster nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Auszug aus dem Internetauftritt der Bundesnetzagentur: Festlegung BK4-13-739 Festlegungsverfahren BK4-13-739A01 Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung ind. Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV (BK4-13-739) Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 30 Abs. 2 Nr. 7 StromNEV zur Festlegung der sachgerechten Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV eingeleitet. Zugleich hat die Beschlusskammer 4 ein Eckpunktepapier zur beabsichtigten
Lastgänge und Berechnungen - HLZF.xlsm Hochlast-Zeitfenster nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Auszug aus dem Internetauftritt der Bundesnetzagentur: Festlegung BK4-13-739 Festlegungsverfahren BK4-13-739A01 Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung ind. Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV (BK4-13-739) Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 30 Abs. 2 Nr. 7 StromNEV zur Festlegung der sachgerechten Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV eingeleitet. Zugleich hat die Beschlusskammer 4 ein Eckpunktepapier zur beabsichtigten
Hochlast-Zeitfenster nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Auszug aus dem Internetauftritt der Bundesnetzagentur: Festlegung BK4-13-739 Festlegungsverfahren BK4-13-739A01 Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung ind. Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV (BK4-13-739) Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 30 Abs. 2 Nr. 7 StromNEV zur Festlegung der sachgerechten Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV eingeleitet. Zugleich hat die Beschlusskammer 4 ein Eckpunktepapier zur beabsichtigten Festlegung auf der Internetseite
Hochlast-Zeitfenster nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Auszug aus dem Internetauftritt der Bundesnetzagentur: Festlegung BK4-13-739 Festlegungsverfahren BK4-13-739A01 Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung ind. Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV (BK4-13-739) Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 30 Abs. 2 Nr. 7 StromNEV zur Festlegung der sachgerechten Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV eingeleitet. Zugleich hat die Beschlusskammer 4 ein Eckpunktepapier zur beabsichtigten Festlegung auf der Internetseite
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