Anlage 12a 1 Ergänzende Einkaufsbedingungen für Beratungsleistungen 1. Gültigkeit der Bedingungen des Auftraggebers (AG) AEB Ziffer 1 Diese ergänzenden Einkaufsbedingungen liegen allen Bestellungen von Beratungsleistungen zugrunde und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen des Auftragnehmers (AN) werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur, wenn sich der AG schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat. 2. Rangfolge AEB Ziffer 2 Es gelten für
Allg_Einkaufsbeding_WWE_incl_Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Kauf- und Werkverträge der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG Gruppe (WWE Gruppe) 11/2013 1. Gültigkeit der Bedingungen des Auftraggebers ............................................................................... 2 2. Rangfolge ......................................................................................................................................... 2 3. Angebot ............................................................................................................................
Microsoft Word - WWE_WeisungenVerwendungInformation2006.docx Weisungen zur Verwendung von Informationen i.S.d. § 9 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 11/2006 Gegenstand dieser Weisungen ist die Sicherstellung der Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Informationen i.S.d. § 9 Abs. 1 EnWG sowie die diskriminierungsfreie Verwendung wirtschaftlich vorteilhafter Informationen i.S.d. § 9 Abs. 2 EnWG der Westfalen Weser Energie Gruppe oder ihrer verbundenen Unternehmen als Auftraggeber beim Auftragnehmer. Es soll insbesondere die unberechtigte Weitergabe von wirtschaftlich sensiblen und wirtschaftlich
E S W 4 80 94 – 2 4. 09 .2 02 5 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN Energieservice Westfalen Weser GmbH Bahnhofstraße 40 | 32278 Kirchlengern www.westfalenweser.com 1. Geltungsbereich Die Energieservice Westfalen Weser GmbH (nachstehend Energieservice Westfalen Weser genannt) erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Bedingungen wird hiermit wider- sprochen. 2. Vertragspartner des Kunden Soweit sich
E S W 4 80 95 – 2 4. 09 .2 02 5 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN 1. Allgemeines 1.1 Lieferungen und Leistungen aller Art (nachfolgend Leistungen genannt), die von der Energieservice Westfalen Weser GmbH (nachstehend Energieservice Westfalen Weser genannt) erbracht werden, erfolgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künfti-gen Geschäftsbeziehungen verwandter Art mit dem Auftraggeber, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich ver- einbart werden. 1.2 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
27.03.2026 Gleichbehandlungsbericht der Westfalen Weser Gruppe Für das Berichtsjahr 2025 Vorgelegt vom Gleichbehandlungsbeauftragten S. 1 von 14 Inhaltsverzeichnis A. Einführung ........................................................................................................................................... 2 B. Organisationsstruktur der Westfalen Weser-Gruppe .......................................................................... 2 C. Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts .............................................. 5 I. Gleichbehandlungsprogramm ......
VERHALTEN IM STÖRFALL INFORMATIONEN ZU UNSERER BIOGASANLAGE HESSISCH OLDENDORF BIOGASANLAGE HESSISCH OLDENDORF INFORMATIONEN DER ÖFFENTLICHKEIT IM RAHMEN DER STÖRFALLVERORDNUNG Beim Eintreten eines Störfalles wird die Bevölkerung gegebenenfalls über Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder der Polizei informiert. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Ansonsten gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, die auch bei Bränden angeraten werden: • Fenster und Türen geschlossen halten • Abstand von der Anlage halten • Feuerwehr und Rettungskräfte nicht behindern DAS UNTERNHEMEN Energieservice Westfalen
VERHALTEN IM STÖRFALL INFORMATIONEN ZU UNSERER BIOGASANLAGE KIRCHLENGERN BIOGASANLAGE KIRCHLENGERN Beim Eintreten eines Störfalles wird die Bevölkerung gegebenenfalls über Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder der Polizei informiert. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Ansonsten gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, die auch bei Bränden angeraten werden: • Fenster und Türen geschlossen halten • Abstand von der Anlage halten • Feuerwehr und Rettungskräfte nicht behindern INFORMATIONEN DER ÖFFENTLICHKEIT IM RAHMEN DER STÖRFALLVERORDNUNG DAS UNTERNHEMEN Energieservice Westfalen Weser
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