Preise für elektronische Netznutzungsabrechnung PRICAT Strom (informativ) Veröffentlichung gemäß des Beschlusses BK6-20-160 der Bundesnetzagentur zur Marktkommunikation (elektronisches Preisblatt) für das Verteilnetz der Westfalen Weser Netz GmbH gültig ab 01.01.2027 Artikel-ID und Preisbezeichnungen gemäß EDI-Codeliste Netznutzungsentgelte gemäß § 17 StromNEV PRICAT ID Bezeichnung Preis Einheit Preis Einheit 3.1.1 Entgelte des Jahresleistungspreissystems für die Sparte Strom 1-01-1 Jahresleistungspreissystem Höchstspannung -- 1-01-1-001 Jahresleistungspreissystem Höchstspannung
Industriekunde in der MS mit einem Jahresverbrauch von 24 GWh und 6.000 Jahresbenutzungsstunden Typisierter Abnahmefall Zur Entlastung der Stromverbraucherinnen und -verbraucher hat die Bundesregierung beschlossen, den Übertragungsnetzbetreibern mit Regelzonenverantwortung in den Kalenderjahren 2027 bis 2029 einen Zuschuss in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zu gewähren (§ 24c EnWG). Der Zuschuss dient der anteiligen Deckung der Übertragungsnetzkosten und ist bei der Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte mindernd zu berücksichtigen. Dadurch werden die Netzentgelte für Letztverbraucher
WW Netz Unternehmen Netzdaten Strom Ausschreibung Verlustenergie Ausschreibung Verlustenergie Unsere Ausschreibungen im Überblick Ausschreibung Verlustenergie 2028 Ausschreibungen 2017-2027 Ausschreibungen für die in 2028 zur Deckung von Netzverlusten benötigte Energie Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie
WW Netz Unternehmen Netzdaten Erdgas Grundlagen Grundlagen der Netznutzung Grundlagen für Erdgastransporte und -verteilung sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005, die Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) vom 25. Juli 2005 und die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) vom 25. Juli 2005. Die Westfalen Weser Netz GmbH ist als Netzbetreiber unter der Nummer 700 109 beim DVGW registriert und stellt allen Wettbewerbern, unter der Voraussetzung vorhandener freier Netzkapazitäten, ihre Gasnetze zur Verteilung von Erdgas,
AUSSCHREIBUNG FÜR DIE IN 2027 ZUR DECKUNG VON NETZVERLUSTEN BENÖTIGTE ENERGIE Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung (Az: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für die Bestimmung
AUSSCHREIBUNG FÜR DIE IN 2026 ZUR DECKUNG VON NETZVERLUSTEN BENÖTIGTE ENERGIE Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung (Az: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für die Bestimmung
AUSSCHREIBUNG FÜR DIE IN 2025 ZUR DECKUNG VON NETZVERLUSTEN BENÖTIGTE ENERGIE Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung (Az: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für die Bestimmung
AUSSCHREIBUNG FÜR DIE IN 2024 ZUR DECKUNG VON NETZVERLUSTEN BENÖTIGTE ENERGIE Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung (Az: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für die Bestimmung
Ausschreibung_2023.docx AUSSCHREIBUNG FÜR DIE IN 2023 ZUR DECKUNG VON NETZVERLUSTEN BENÖTIGTE ENERGIE Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung vom 21.10.2008 (Az: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie
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