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48291_ESW_AVB_Fernwaerme_V.pdf

48291 ESW AVB Fernwärme V.indd Auf Grund des § 27 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3317) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: § 1 Gegenstand der Verordnung (1) Soweit Fernwärmeversorgungsunternehmen für den Anschluß an die Fern- wärmeversorgung und für die Versorgung mit Fernwärme Vertragsmuster oder Vertragsbedingungen verwenden, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind (allgemeine Versorgungsbedingungen), gelten die §§ 2 bis 34. Diese sind, soweit Absatz 3 und § 35 nichts anderes vorsehen, Be- standteil

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48069_ESW_Preisblatt_Ergaenzende_Bedingungen_Fernwaerme_u_Wasser.pdf

Ergänzende Bedingungen zur AVBFernwärmeV und zur AVBWasserV Diese „Ergänzenden Bedingungen“ von Energieservice Westfalen Weser gelten in Verbindung mit der gesetzlichen „Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ sowie der gesetzli- chen „Verordnung über Allgemeine Be- dingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ , beide vom 20. Juni 1980, in den jeweils geltenden Fassungen. Preisstand 1. Januar 2026 Preise Ziffer zu Leistung Bemerkung / Ergänzung Preise in € Erläute- rungen 1. Mahnkosten für die erste Mahnung 5,00 (5,00) (ohne USt.)

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Ergänzende Bedingungen zur AVBFernwärmeV und zur AVBWasserV Diese „Ergänzenden Bedingungen“ von Energieservice Westfalen Weser gelten in Verbindung mit der gesetzlichen „Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ sowie der gesetzli- chen „Verordnung über Allgemeine Be- dingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ , beide vom 20. Juni 1980, in den jeweils geltenden Fassungen. Preisstand 1. Januar 2026 Preise Ziffer zu Leistung Bemerkung / Ergänzung Preise in € Erläute- rungen 1. Mahnkosten für die erste Mahnung 5,00 (5,00) (ohne USt.)

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Ergänzende Bedingungen zur AVBFernwärmeV und zur AVBWasserV Diese „Ergänzenden Bedingungen“ von Energieservice Westfalen Weser gelten in Verbindung mit der gesetzlichen „Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ sowie der gesetzli- chen „Verordnung über Allgemeine Be- dingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ , beide vom 20. Juni 1980, in den jeweils geltenden Fassungen. Preisstand 1. Januar 2026 Preise Ziffer zu Leistung Bemerkung / Ergänzung Preise in € Erläute- rungen 1. Mahnkosten für die erste Mahnung 5,00 (5,00) (ohne USt.)

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