48291 ESW AVB Fernwärme V.indd Auf Grund des § 27 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3317) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: § 1 Gegenstand der Verordnung (1) Soweit Fernwärmeversorgungsunternehmen für den Anschluß an die Fern- wärmeversorgung und für die Versorgung mit Fernwärme Vertragsmuster oder Vertragsbedingungen verwenden, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind (allgemeine Versorgungsbedingungen), gelten die §§ 2 bis 34. Diese sind, soweit Absatz 3 und § 35 nichts anderes vorsehen, Be- standteil
Ergänzende Bedingungen zur AVBFernwärmeV und zur AVBWasserV Diese „Ergänzenden Bedingungen“ von Energieservice Westfalen Weser gelten in Verbindung mit der gesetzlichen „Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ sowie der gesetzli- chen „Verordnung über Allgemeine Be- dingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ , beide vom 20. Juni 1980, in den jeweils geltenden Fassungen. Preisstand 1. Januar 2026 Preise Ziffer zu Leistung Bemerkung / Ergänzung Preise in € Erläute- rungen 1. Mahnkosten für die erste Mahnung 5,00 (5,00) (ohne USt.)
Ergänzende Bedingungen zur AVBFernwärmeV und zur AVBWasserV Diese „Ergänzenden Bedingungen“ von Energieservice Westfalen Weser gelten in Verbindung mit der gesetzlichen „Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ sowie der gesetzli- chen „Verordnung über Allgemeine Be- dingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ , beide vom 20. Juni 1980, in den jeweils geltenden Fassungen. Preisstand 1. Januar 2026 Preise Ziffer zu Leistung Bemerkung / Ergänzung Preise in € Erläute- rungen 1. Mahnkosten für die erste Mahnung 5,00 (5,00) (ohne USt.)
Ergänzende Bedingungen zur AVBFernwärmeV und zur AVBWasserV Diese „Ergänzenden Bedingungen“ von Energieservice Westfalen Weser gelten in Verbindung mit der gesetzlichen „Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ sowie der gesetzli- chen „Verordnung über Allgemeine Be- dingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ , beide vom 20. Juni 1980, in den jeweils geltenden Fassungen. Preisstand 1. Januar 2026 Preise Ziffer zu Leistung Bemerkung / Ergänzung Preise in € Erläute- rungen 1. Mahnkosten für die erste Mahnung 5,00 (5,00) (ohne USt.)
Ergänzende Bedingungen zur AVBFernwärmeV und zur AVBWasserV Diese „Ergänzenden Bedingungen“ von Energieservice Westfalen Weser gelten in Verbindung mit der gesetzlichen „Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ sowie der gesetzli- chen „Verordnung über Allgemeine Be- dingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ , beide vom 20. Juni 1980, in den jeweils geltenden Fassungen. Preisstand 1. Januar 2026 Preise Ziffer zu Leistung Bemerkung / Ergänzung Preise in € Erläute- rungen 1. Mahnkosten für die erste Mahnung 5,00 (5,00) (ohne USt.)
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