W W N 4 51 59 – 2 9. 09 .2 02 2 ALLGEMEINE LIEFER- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN DER WESTFALEN WESER NETZ GMBH § 1 Allgemeines 1.1 Lieferungen und Leistungen aller Art (nachfolgend: „Leistungen“), die von der Westfalen Weser Netz GmbH erbracht werden, erfolgen auf Grund dieser allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen verwandter Art mit dem Auftraggeber, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung entgegenstehender oder von diesen
Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG Gruppe (Westfalen Weser Gruppe) 12/2021 1. Geltungsbereich Diese Einkaufsbedingungen liegen jeglichen Bestellungen (Lieferungen und Leistungen) der zur Westfalen Weser Gruppe zugehörigen Unternehmen, also der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG und die mit ihr gemäß der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, (nachfolgend „AG“) zugrunde und gelten ausschließlich in der vorliegenden Fassung. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Lieferanten/Auftragnehmers (nachfolgend „AN“) wird
Ergänzende Einkaufsbedingungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Ergänzende Einkaufsbedingungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 01/2024 1. Geltungsbereich (AEB Ziffer 1) Diese ergänzenden Einkaufsbedingungen liegen jeglichen Bestellungen (Lieferungen und Leistungen) der zur Westfalen Weser Gruppe zugehörigen Unternehmen, also der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG und die mit ihr gemäß der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, (nachfolgend „AG“) zugrunde und gelten ausschließlich in der vorliegenden Fassung. Entgegenstehenden oder zusätzlichen
Ergänzende Einkaufsbedingungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Ergänzende Einkaufsbedingungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 01/2024 1. Geltungsbereich (AEB Ziffer 1) Diese ergänzenden Einkaufsbedingungen liegen jeglichen Bestellungen (Lieferungen und Leistungen) der zur Westfalen Weser Gruppe zugehörigen Unternehmen, also der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG und die mit ihr gemäß der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, (nachfolgend „AG“) zugrunde und gelten ausschließlich in der vorliegenden Fassung. Entgegenstehenden oder zusätzlichen
Ergänzende Einkaufsbedingungen für Beratungsleistungen Ergänzende Einkaufsbedingungen für Beratungsleistungen 12/2021 1. Geltungsbereich (AEB Ziffer 1) Diese ergänzenden Einkaufsbedingungen liegen allen Bestellungen von Beratungsleistungen zugrunde und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen des Auftragnehmers (AN) werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur, wenn sich der AG schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat 2. Rangfolge (AEB
Handbuch zum Datenschutz Weisungen zur Verwendung von Informationen i.S.d. § 6a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 08/2018 Gegenstand dieser Weisungen ist die Sicherstellung der Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Informationen i.S.d. § 6a Abs. 1 EnWG sowie die diskriminierungsfreie Verwendung wirtschaftlich vorteilhafter Informationen i.S.d. § 6a Abs. 2 EnWG der Westfalen Weser Energie Gruppe oder ihrer verbundenen Unternehmen als Auftraggeber beim Auftragnehmer. Es soll insbesondere die unberechtigte Weitergabe von wirtschaftlich sensiblen und wirtschaftlich vorteilhaften Informationen an die
Fernwärme für Ihr Zuhause Fernwärmenetze sind eine moderne Lösung zur Wärmeversorgung von Haushalten. Sie bieten zahlreiche Vorteile, von geringem Wartungsaufwand bis hin zur flexiblen Einbindung verschiedener Wärmequellen. Die zentrale Erzeugung von Wärme aus effizienten Anlagen sorgt für eine zuverlässige Wärmeversorgung. Aktuell betreiben wir verschiedenste Fernwärmenetze, zum Teil gemeinsam mit Partnerunternehmen. Entdecken Sie die Vorteile der Fernwärme und informieren Sie sich, welche Versorgungsmöglichkeiten in Ihrer Region zur Verfügung stehen. Jetzt beraten lassen Rechtssicher und
Primärenergiefaktoren unserer Fernwärme ES W 4 81 0 4 – 31 .0 8. 20 26 0,22 1) 2) 0,52 1) 0,23 2) 0,25 2) 0,47 1) 0,25 1) 3) 23.09.2031 18.03.2026 05.11.2027 19.11.2027 15.04.2029 20.05.2036 Wohnquartier Springbach Höfe, Paderborn Wohnpark Unterm Hessenberg, Borchen Wohngebiet Auf der Iserkuhle, Bad Wünnenberg Wohngebiet Am Dreckwege, Beverungen Wohnquartier Espelweg, Kirchlengern 4) Wohnpark Wilhelmshöhe, Paderborn Was ist ein Primärenergiefaktor? Der Begriff Primärenergie umfasst alle Energiearten, die von der Natur bereitgestellt werden. Primärenergieträger sind zum Beispiel rohe Steinkohle oder
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