
Klima.Sieger
sparen. sanieren. schützen.
unter diesem Motto läuft der Wettbewerb für Vereine in unserer Region
Wir richten mit Unterstützung der Klimaschutzagentur Weserbergland zum fünften Mal unseren Wettbewerb "Klima.Sieger" aus. Er unterstützt energetische Maßnahmen an Vereinsgebäuden im Sinne des Klimaschutzes. Bis zu 25.000 Euro für Ihr Sanierungsprojekt sind möglich. Die Bewerbungsfrist ist am 22. Januar 2021 abgelaufen. Wir freuen uns über die zahlreichen Bewerbungen, die aktuell von unserer Jury gesichtet werden.
5
Wettbewerbe
170
Bewerbungen
696700€
Preisgelder insgesamt
Bewerbungszeitraum: 1. Oktober 2020 bis 22. Januar 2021
Was kann man gewinnen?
Es werden Preisgelder bis zu
25.000 Euro
pro Sanierungsvorhaben vergeben!
Wer kann teilnehmen?
Der Wettbewerb richtet sich an Vereine im Netzgebiet von Westfalen Weser, die ihr Vereinsgebäude, ihr Grundstück oder eine andere bauliche Anlage energetisch sanieren möchten.
Wie kann man sich bewerben?
Die Bewerbungsfrist für den diesjährigen Wettbewerb ist am 22. Januar 2021 abgelaufen. Ab dem 01. Oktober 2021 sind Bewerbungen wieder möglich.
Westfalen Weser arbeitet im Rahmen des Wettbewerbs mit der Klimaschutzagentur Weserbergland zusammen und hat dort eine Servicestelle eingerichtet. Diese berät Sie zu allen Fragen rund um den Wettbewerb, zur Antragstellung sowie zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.
Wie wird bewertet?
Kategorie A | Konkrete Sanierungsvorhaben
Sie haben bereits ein nachvollziehbares Konzept für Ihr Vorhaben? Dieses kann aus Einzelmaßnahmen oder einer energetischen Komplettsanierung bestehen, wie der Erneuerung einer Heizungsanlage oder der Fenster, Gebäudedämmung, Maßnahmen zur Warmwassereinsparung oder baulichen Veränderungen zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien.
Kategorie B | Sanierungsideen
Sie sehen Energiesparpotenziale und haben bereits Ideen, die Sie aber bisher noch nicht umsetzen konnten? In diesem Fall ist ein Teil des Preisgeldes für eine neutrale Energieberatung und die Erstellung eines Sanierungskonzeptes zu verwenden. Darüber hinaus werden geringinvestive Maßnahmen (Dämmung der Heizungsrohre, Austausch defekter Fenster und Dichtungen, Optimierung der Beleuchtung) oder die ersten Maßnahmen aus dem Sanierungskonzept gefördert.
Welche Kriterien spielen eine Rolle?
Es wird bewertet:
- Wie viel Energie/CO2 voraussichtlich eingespart werden kann
- Wie schlüssig die Planung und das Konzept des Sanierungsvorhabens ist
- Ob erneuerbare Energien sinnvoll eingesetzt werden und in welchem Umfang
- Ob innerhalb eines Jahres mit der Umsetzung begonnen werden kann
- Wie effizient bei der Sanierung mit Ressourcen umgegangen wird
- Ob die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. EnEV) eingehalten werden
- Wie intensiv die Kommunikation zum Sanierungsvorhaben ist und ob weitere Akteure und Partner einbezogen werden
- Wie hoch die Motivation, der Vorbildcharakter und der Anteil des ehrenamtlichen Engagements ist
Die Jurymitglieder
Dr. Frank-Michael Baumann
Geschäftsführer EnergieAgentur.NRW
Heinz-Jörg Heinemann
Sachverständiger der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld für das Schornsteinfegerhandwerk
Prof. Dr. Martin Kesting
Professor für elektrische Messtechnik und Grundlagen der Regelungstechnik, Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik, Hochschule Hannover
Lothar Nolte
Geschäftsführer Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Andreas Speith
Geschäftsführer Westfalen Weser Netz
Häufige Fragen
Was ist mit Sanierungsfahrplan gemeint?
Mit Sanierungsfahrplan ist eine konkrete Strategie zur energetischen Sanierung von den Vereinsgebäuden oder anderen Sportanlagen gemeint. Ein Sanierungsfahrplan dient dazu, Klarheit darüber zu schaffen, welche Ziele der Verein mit einer Sanierung erreichen will, welche energetischen Maßnahmen dazu sinnvoll sind und wie sie zukunftsorientiert umgesetzt werden können. Bestandteile eines Sanierungsfahrplans sind in der Regel die Zielsetzung des Vereins, die Ergebnisse der Energieberatung (schriftlicher Bericht mit konkreten Maßnahmenvorschlägen, ggf. Berechnungen) oder andere Planungsunterlagen, sowie eine Kostenschätzung oder ein Finanzierungsplan. Zusätzlich zu den energetischen und finanziellen Faktoren können auch andere Aspekte schriftlich erfasst werden, z.B. Überlegungen zu Maßnahmen zur besseren Nutzbarkeit oder der Beschluss, ein Energiecontrolling zur Überprüfung der tatsächlichen Einsparung nach der Umsetzung einzuführen.
Warum brauchen wir einen Sanierungsfahrplan?
Ein Sanierungsfahrplan hilft dabei, verschiedene Ziele und bauliche Maßnahmen aufeinander abzustimmen und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Dies ist vor allem wichtig, wenn Baumaßnahmen schrittweise und über längere Zeiträume erfolgen sollen. Viel zu häufig wird nur das „Nötigste“ gemacht, statt mit einer durchdachten Gesamtstrategie die Aspekte Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit, Emissionsreduktion und Nutzerbedürfnisse zu vereinen. Zum Beipiel kann es sinnvoll sein, zuerst Fenster zu erneuern und die Wände zu dämmen, um später eine Heizung einzubauen, die auf den geringeren Wärmebedarf abgestimmt ist. In anderen Situationen ist dies vielleicht nicht möglich, aber es gäbe andere Optionen um langfristig Energie und Kosten zu sparen. Auch die fachgerechte Ausführung sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Trinkwasserverordnung und Energieeinsparverordnung) setzen eine gute Planung voraus.
Was kann als Sanierungsfahrplan eingereicht werden?
Sanierungsfahrpläne können je nach Art des Gebäudes oder der Sportanlage unterschiedlich sein. In der Regel setzt ein konkreter Fahrplan eine Beratung durch eine/n Energieberater/in oder andere/n Fachplaner/in voraus, der einen Bericht erstellt, in dem der Ist-Zustand betrachtet wird und sinnvolle Maßnahmen vorgeschlagen werden. Eventuell sollten zusätzliche Erläuterungen ergänzt werden, z.B. wenn tatsächlich geplante Maßnahmen von den Vorschlägen abweichen oder zusätzliche Maßnahmen geplant sind. Es sollte erkennbar sein, welche Ziele verfolgt werden, warum welche baulichen und technischen Maßnahmen umgesetzt werden sollen und welche Einsparung erreicht werden kann.
Drei Beispiele für unterschiedliche Projekte sind:
- Umrüstung einer Flutlichtanlage auf LED-Leuchten: Die Beratung erfolgte durch Fachplaner eines Herstellers, der eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellte. Zusätzlich wurde schriftlich erläutert, wie durch die Verwendung der bestehenden Masten Kosten gespart werden können und durch eine neue Ausrichtung der Platz blendfrei ausgeleuchtet werden kann.
- Sanierung eines Vereinsgebäudes: Eine Energieberatung wurde von einer Architektin durchgeführt, die einen Beratungsbericht erstellte. Der Bericht umfasste die Zielsetzung der schrittweisen Sanierung, die Ermittlung des Ist-Zustandes, die Ermittlung der Einsparpotentiale, Maßnahmenvorschläge mit Variantenvergleich und eine Kostenschätzung unter Berücksichtigung von Fördermitteln und Eigenleistung.
- Sanierung eines Freibades: Nach einer Beratung durch einen Energieberater wurde ein Bericht mit Maßnahmenkatalog und Einsparpotenzialen erstellt. Ergänzt wurde dieser mit einer Berechnung zur Auslegung der neuen Pumpen und Angebote für eine Solarabsorberanlage zur Erwärmung des Beckenwassers.
Wir haben Angebote von Handwerksunternehmen, zählt das als Sanierungsfahrplan?
Nein, nur Angebote ergeben keinen Sanierungsfahrplan. Sie können jedoch als Ergänzung mit eingereicht werden, wenn darin z.B. Angaben zur energetischen Qualität enthalten sind (z.B. U-Werte bei Fenstertausch oder Wärmeleitgruppe der Dämmmaterialien).
Müssen wir für die Bewerbung einen Energieberater oder eine Energieberaterin beauftragen?
Es muss nicht zwingend jemand Externes für einen Sanierungsfahrplan beauftragt werden, wenn z.B. ein Vereinsmitglied die entsprechende fachliche Qualifikation hat. Steht die Planung noch ganz am Anfang oder hat bisher noch keine Beratung stattgefunden, empfehlen wir, sich für die Kategorie „B – Sanierungsideen“ zu bewerben. Mit dem Preisgeld kann ein Experte oder eine Expertin für eine umfassende Beratung oder Planung beauftragt werden.
Wir planen eine einzelne Maßnahme umzusetzen, brauchen wir einen Sanierungsfahrplan?
Ja. Auch wenn keine umfassende Komplettsanierung geplant wird, ist eine Strategie wichtig.
Wie können die Unterlagen eingereicht werden?
Am besten reichen Sie die Unterlagen als PDF-Anhang gemeinsam mit dem Bewerbungsbogen per E-Mail ein. Es ist nicht nötig, sie zusätzlich in Papierform zu senden, das schont die Umwelt. Bitte reichen Sie außer den Bewerbungsbogen keine Originale ein, nur Kopien.

Klima.Sieger Preisträger 2020
- Platz 1Förderverein Sabbenhausen e.V.
Gewinn: 25.000 EUR
Ort: Lüdge - Platz 2Reit-und Fahrverein Paderborn e.V.
Gewinn: 20.000 EUR
Ort: Paderborn - Platz 3 Schützenbruderschaft St. Magnus Niedermarsberg 1843 e.V.
Gewinn: 15.000 EUR
Ort: Marsberg - Gruppe Sportvereine und Schwimmbäder
Gewinn: 2.000 bis 5.000 EUR - Gruppe Heimatvereine, Bürgerhäuser, Museen, Kleingärten
Gewinn: 2.000 bis 5.000 EUR - Gruppe Schützenvereine
Gewinn: 3.000 bis 5.000 EUR - Gewinner der Kategorie B
Gewinn: je 1.000 EUR - Gesamtübersicht zum Download
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