Fahrstromanbieter

Westfalen Weser Ladeservice möchte Ihnen möglichst viele Optionen zur Nutzung der Ladeinfrastruktur bieten. Sie können sowohl das Ad Hoc Laden als auch die dargestellten Fahrstromanbieter nutzen.

Ad Hoc Laden

An der öffentlichen Ladeinfrastruktur von Westfalen Weser Ladeservice können Sie bequem mit Ihrer Girokarte (im NFC Verfahren) bezahlen. Wenn Sie die Girokarte vorhalten, erhalten Sie eine Preisangabe im Display (Stand 02.01.2023: 0,35 € je Startvorgang + 0,49 €/kWh). Bestätigen Sie den angezeigten Tarif durch erneutes Vorhalten der Girokarte, anschließend können Sie laden.

Weitere Fahrstrombieter

Mit Giro-e bei Westfalen Weser Ladeservice

Allgemeine Ladevertragsbedingungen – Stand 02.01.2023

1. Leistungen

1.1 Der Ladepunktbetreiber räumt dem Mobilitätskunden den Zugang und die Nutzung an öffentlich zugänglichen Ladepunkten inkl. der Belieferung mit Strom zum Zwecke des Aufladens seines Elektrofahrzeugs ein, nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß mit dem Ladepunkt verbunden hat. Der Vertrag dient der einmaligen Ad-hoc-Belieferung mit Strom.

1.2 Der Kunde ist für die Beladung mittels eines ordnungsgemäßen und für die Beladungskapazität zugelassenen Ladekabels sowie die Überwachung des Ladevorgangs verantwortlich. Jeder Nutzer einer Ladesäule hat das Ladekabel und die Steckvorrichtungen auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Insbesondere dann, wenn Beschädigungen, Knicke, Risse, Blankstellen usw. festgestellt werden, darf das Ladekabel auf keinen Fall verwendet werden. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten. Das Ladekabel muss mindestens mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein.

1.3 Der Kunde kann den Ladevorgang jederzeit beenden. Der Ladevorgang endet mit Entnahme des Ladekabels. Abgerechnet werden jeweils optional ein Startpreis, die bis zum Trennen des Ladekabels vergangene Zeit sowie die Stromabgabemenge.

1.4 Der Ladepunktbetreiber verwendet an den Ladesäulen Strom aus erneuerbaren Energien.

1.5 Wichtiger Hinweis: Gem. Ziff. 5.1 Abs. 5 TAB 2007 (Ausgabe 2011) ist der einphasige Anschluss nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig. Bei der einphasigen Nutzung des Fahrzeugstroms über die vorhandene Netzanschlussverbindung darf die Bemessungsscheinleistung mit maximal 20 A nicht überschritten werden.

2. Anzeige des Messergebnisses und Abrechnung

Das Messergebnis wird dem Kunden nach Ende des Ladevorgangs auf dem Display der Ladesäule angezeigt. Zusätzlich ist ein Abruf der Messwerte per Webzugang zeitnah möglich. Über die Abrechnung des Ladevorgangs erhält der Kunde bei Zahlung über eine Bankkarte einen Nachweis im Verwendungszweck des Umsatzes.

3. Datenschutz

Der Ladepunktbetreiber oder beauftragte Dienstleister verarbeiten die Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung.

4. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Ladepunktbetreibers, sofern der Kunde Kaufmann ist und kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.

5. Leistungsbefreiung bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten

Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, der Ladepunktbetreiber von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt ebenfalls bei technischen Störungen des Ladepunktes sowie bei physischer Nichterreichbarkeit durch temporäre Absperrungen.

6. Haftung

6.1 Der Ladepunktbetreiber haftet in den Fällen der Ziffer 5. nicht. Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen kann der Kunde nur gegen den Netzbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt der Ladepunktbetreiber auf Anfrage mit.

6.2 Die Parteien haften gegenseitig, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung von Personen oder wesentlicher Vertragspflichten handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei beruht. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.

6.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

6.4 Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt. Satz 1 gilt nicht im Rechtsverkehr mit Privatkunden.

6.5 Die Vereinbarungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe beider Parteien sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beider Parteien.

7. Vertragspartner

Ladepunktbetreiber: Westfalen Weser Ladeservice GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Paderborn HRB 16175.

Nutzungshinweise – Stand 02.01.2023

Sie benötigen eine kontaktlose Girokarte Ihrer Bank, zu erkennen an diesem Symbol.

giro-e-icon schwarz

1) Halten Sie Ihre kontaktlose Bankkarte an den RFID-Leser und warten auf die Tarifanzeige.

2) Im Display wird der aktuell gültige Preis angezeigt. Halten Sie jetzt Ihre Bankkarte erneut an den RFID-Leser. Sie bestätigen damit, dass der später errechnete Abrechnungsbetrag per Lastschrift eingezogen werden darf.

3) Stecken Sie Ihr Kabel ein und starten damit den Ladevorgang.

4) Zum Beenden eines Ladevorganges halten Sie Ihre Bankkarte erneut an den RFID-Leser und entriegeln damit das Kabel.

Preis: AC-Normalladesäule

StartVerbrauchZeit
0,35 € / je Startvorgang0,49 € / kWh0,00 € / Std

Vertragsdetails SEPA-Mandat des Betreibers

Zahlungsempfänger: Westfalen Weser Ladeservice GmbH, Tegelweg 25, 33102 Paderborn
Gläubiger-ID: DE86ZZZ00002553595
  IBAN: DE76 4306 0967 1298 6209 00 bei der GLS Bank

Mit erneutem Vorhalten der Girokarte erteilt der Nutzer dem Betreiber ein SEPA-Lastschriftmandat, autorisiert damit den Betreiber, Zahlungen vom genutzten Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen und weist sein Kreditinstitut an, die von dem Betreiber gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen, falls dessen Erhebung unberechtigt war. Es gelten dabei die mit der jeweiligen Bank vereinbarten Bedingungen.
 

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